Tierheilpraktiker-Naturheilschule Prester

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Berufsausübung eines Tierheilpraktikers ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt; hierzu gehören insbesondere arzneimittelrechtliche, tierseuchenrechtliche, tierschutzrechtliche und betäubungsmittelrechtliche Vorschriften. Die in diesen gesetzlichen Regelungen genannten, ausschließlich dem Tierarzt vorbehaltenen Tätigkeiten, darf der Tierheilpraktiker nicht ausüben.

Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt allgemein den Umgang mit den Arzneimitteln, sowie deren Herstellung.
Im Tierseuchengesetz sind anzeige- und meldepflichtigen Seuchen und deren Bekämpfungs- und Hygienevorschriften aufgeführt.
Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz der Tiere, damit ihnen nicht unnötige Schmerzen oder Nöte zugefügt werden.
Durch das Heilmittelwerbegesetz sind die Möglichkeiten der Werbung in heilenden Berufen genau geregelt.
Der Tierheilpraktiker ist außerdem an die Hygieneverordnungen und die Medizinprodukteverordnung gebunden.
Er unterliegt der Überwachung des Veterinäramtes.