Prüfungsrichtlinien der Kooperation
Kenntnisüberprüfungsrichtlinien für Tierheilpraktiker
von der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände
Allgemeines
Diese Kenntnisüberprüfungsrichtlinien wurden von der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände beschlossen. Sie sind für alle der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände angeschlossenen Verbände gültig. Die Kenntnisüberprüfungsrichtlinien dienen dem Nachweis eines Mindestwissens, das ein Tierheilpraktiker zur Führung einer Tierheilpraktiker-Praxis haben sollte. Die Kenntnisüberprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen :
schriftliche Prüfung
mündliche Prüfung
praktische Prüfung
Facharbeit
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss nur dieser betreffende Teil wiederholt werden. Die Kenntnisüberprüfungen der einzelnen kooperationsangehörigen Verbände werden von allen Kooperationsverbänden anerkannt.
Schriftliche Prüfung
Die Fragen werden ohne Ausnahme aus dem z. Zt. geltenden Fragenkatalog der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände entnommen. Ein Auszug (30%) aus dem gültigen Fragenkatalog ist veröffentlicht.
Mündliche Prüfung
Findet vor einer Prüfungskommission statt.
Praktische Prüfung
Hier wird am Tier überprüft, ob Untersuchungsgänge, Diagnostik und Therapievorschläge "selbstständig und eigenverantwortlich" durchgeführt werden können.
Facharbeit
Die Facharbeit soll die fachliche Qualifikation des Prüfungsteilnehmers zeigen. Sie soll physiologische, pathologische, therapeutische und naturheilkundliche Bereiche oder Bereiche, mit denen der Tierheilpraktiker im Rahmen seiner Tätigkeit konfrontiert sein kann, umfassen.
Der Prüfling kann ein Thema – in Absprache mit dem prüfenden Verband – selbst suchen oder eines von zwei gestellten Themen wählen. Hierbei dürfen auch außergewöhnliche Themen – wie z. B. über Reptilien, Vögel, Zootiere – gewählt werden.




