Tierheilpraktiker-Naturheilschule Prester

Prüfungsrichtlinien der Kooperation

Kenntnisüberprüfungsrichtlinien für Tierheilpraktiker

von der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände


Allgemeines

Diese Kenntnisüberprüfungsrichtlinien wurden von der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände beschlossen. Sie sind für alle der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände angeschlossenen Verbände gültig. Die Kenntnisüberprüfungsrichtlinien dienen dem Nachweis eines Mindestwissens, das ein Tierheilpraktiker zur Führung einer Tierheilpraktiker-Praxis haben sollte. Die Kenntnisüberprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen :

  1. schriftliche Prüfung

  2. mündliche Prüfung

  3. praktische Prüfung

  4. Facharbeit

Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss nur dieser betreffende Teil wiederholt werden. Die Kenntnisüberprüfungen der einzelnen kooperationsangehörigen Verbände werden von allen Kooperationsverbänden anerkannt.


Schriftliche Prüfung

Die Fragen werden ohne Ausnahme aus dem z. Zt. geltenden Fragenkatalog der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände entnommen. Ein Auszug (30%) aus dem gültigen Fragenkatalog ist veröffentlicht.


Mündliche Prüfung

Findet vor einer Prüfungskommission statt.


Praktische Prüfung

Hier wird am Tier überprüft, ob Untersuchungsgänge, Diagnostik und Therapievorschläge "selbstständig und eigenverantwortlich" durchgeführt werden können.


Facharbeit

Die Facharbeit soll die fachliche Qualifikation des Prüfungsteilnehmers zeigen. Sie soll physiologische, pathologische, therapeutische und naturheilkundliche Bereiche oder Bereiche, mit denen der Tierheilpraktiker im Rahmen seiner Tätigkeit konfrontiert sein kann, umfassen.
Der Prüfling kann ein Thema – in Absprache mit dem prüfenden Verband – selbst suchen oder eines von zwei gestellten Themen wählen. Hierbei dürfen auch außergewöhnliche Themen – wie z. B. über Reptilien, Vögel, Zootiere – gewählt werden.